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1. Allgemeine Infos

Liebe Musiklehrer, liebe Eltern, liebe Musikbegeisterte, liebe Bürger,

um Artikel 132 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie europarechtskonform und bürokratiearm umzusetzen plant die Bundesregierung mit dem Jahressteuergesetz 2024 eine Gesetzesänderung, welche in der jetzigen Form voraussichtlich auch für viele private Instrumentallehrer auf eine Umsatzsteuerpflicht hinauslaufen könnte, da das derzeitige System zur Feststellung einer Umsatzsteuerbefreiung für berufsvorbereitende Tätigkeiten ersetzt werden soll. Problematisch ist insbesondere der in dem Gesetz enthaltene Begriff der Gewinnerzielung, da naheliegenderweise ohne diese Instrumental-lehrer nicht leben können.

Helfen Sie uns, die Regierung zu überzeugen, dass der aktuelle Gesetzentwurf nicht nur für tausende Familien zu einer finanziellen Mehrbelastung führt, sondern auch der EU-Richtlinie Bildung widerspricht, nach der diese umfassend von der Umsatzsteuer befreit werden soll.

DENN: Musik ist ebenso wie Sport ein wichtiger Teil der Ausbildung Ihres Kindes, auch außerhalb der Schule. Sollte der private Instrumentalunterricht um bis zu 19% teurer werden, würde das bedeuten:
-    finanzielle Mehrbelastung der Familien
- Vergrößerung der Kluft zwischen den Kindern, deren Eltern sich Musikunterricht leisten können und denen, die das nicht mehr können.

Auch für mich und den Großteil meiner Kollegen ist dies ein Problem, da jede Preiserhöhung dazu führt, dass es Schüler gibt, für die der Unterricht zu teuer wird, sodass sie aufhören müssen oder auf eine kommunale Musikschule ausweichen, die davon nicht betroffen ist.

Wir haben viele Unterstützer. Fragen Sie doch mal Ihre Schüler, ob sie eine Preiserhöhung von 19% wünschen. Ich bin sicher, dass die meisten Eltern Ihrer Schüler sich dagegen aussprechen werden.

Ich habe in den letzten Tagen einen kleinen Baukasten entworfen, in welchem Sie, Ihre Schüler bzw. deren Eltern sowie interessierte Bürger verschiedene Vorlagen für Briefe an Bundestagsabgeordnete, finden können. Selbstverständlich können Sie gerne ein eigenes Schreiben verfassen oder die vorhandenen Vorlagen abändern.

Unter 2. bis 4. finden Sie fertig adressierte Schreiben, welche Sie als Word Datei herunterladen können. Unter 5. finden Sie alle Adressen.

Bitte geben sie diese Informationen an viele Kollegen weiter!

 

 Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 

 

 

PS: ​

1. Hier gibt´s noch eine Petition bis zum 22. September

https://openpetition.de/petition/online/qualifizierter-musikunterricht-muss-umsatzsteuerfrei-bleiben/unterschreiben

 

2. Widerlegung eines Arguments, das an verschiedenen Stellen geäußert wurde

Bisweilen wird behauptet, dass mit diesem Gesetz sowieso keine wesentliche Änderung der der derzeitigen Regelungen einhergeht.
In diesem Fall denke ich, dass es am sinnvollsten ist, auf ein neues Gesetz zu verzichten und die bewährte Praxis einfach beizubehalten. Ansonsten würde man sich ja dem Vorwurf eines Aktionismus aussetzen, der den Steuerzahler teuer zu stehen kommt.

 

3. Links zu weiteren Informationen

Gesetzesentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 der Regierung

relevant: Artikel 21 (Seite 59 des Regierungsentwurfs, dazu Begründungen Seite 199 bis 202)

download Regierungsentwurf Stand 04.06.2024

Gesetzesvorschlag des Tonkünslerverbandes und 6 weiterer Verbände

download Gesetzgebungsvorschlag DTKV + 6 weiterer Verbände

Hier die offizielle Stellungnahme des Tonkünstlerverbandes:

https://tonkuenstlerverband.de/was-wir-tun/aktuelles/42/sachstand-umsatzsteuer-musikunterricht

Hier finden Sie ein Positionspapier von 34 Verbänden zu dem Thema.

https://www.musikrat.de/fileadmin/redaktion/news/2024/08_2024/Positionspapier_Jahressteuergesetz_2024.pdf

2. Fertige Briefvorschläge für Sie als Lehrer

Am besten ist es natürlich, wenn Sie sich die Zeit nehmen und selbst einen Brief entwerfen.

Möglicherweise ist es aber auch für Sie einfacher, einen der folgenden Briefe zu nehmen und ihn so abzuändern, wie Sie es für richtig halten.

Sie werden sehen, dass Sie auf dieser Weise in weniger als einer Stunde die Briefe fertig in den Briefumschlägen haben, sodass sie diese nur mehr einwerfen müssen. Selbstverständlich können Sie diese auch als Mails schreiben. Die E-Mail-Adressen finden Sie unter 7.. Einen weiteren Briefvorschlag finden Sie unter 5. Briefvorschläge die einzelnen Parteien.

Dieser Brief muss nicht perfekt sein. Er wird vermutlich nur überflogen werden. Es ist aber wichtig, dass die Abgeordneten viele Briefe bekommen.

 

Der Tonkünstlerverband empfiehlt, an Ihren Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises zu schreiben.

Unter www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise/  finden Sie ihre/n Abge-ordnete/n.

 

BRIEFVORSCHLAG 1 FÜR SIE ALS LEHRER

 

Sie müssen nurmehr in der Kopfzeile Ihre Adresse und

das Datum einfügen und unterschreiben.​

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr Bundestagsabgeordnete/r,

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 hat die Bundesregierung geplant, die Umsatzsteuer für Instrumentallehrer neu zu regeln. Als problematisch sehe ich insbesondere den im Gesetz verwendeten Begriff der Gewinnerzielung, welcher als Grund für die Umsatzsteuerpflicht genannt wird. Naheliegenderweise ist aber eine solche für mich zur Bestreitung meines Lebensunterhaltes notwendig.

Auch sehe ich das Ändern des bewährten Verfahrens zur Umsatzsteuer-befreiung als problematisch. Grundlage für diese ist die gesetzliche Freistellung von derselben für berufsvorbereitende Lehrtätigkeiten.

Ich wende mich an Sie, da ich als Privatmusiklehrer selbst davon betroffen bin. Ein solches Gesetz bedeutet, dass ich mit der Verringerung meiner Einkünfte um bis zu 19 % rechnen muss, da, wenn ich die Preise erhöhe, vermutlich einige Schüler aufhören werden.

 

Ich möchte Sie daher bitten, die Gesetzesvorlage so abzuändern, dass der private Instrumentalunterricht in der Praxis auch weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleibt, was ja auch der EU Richtlinie Bildung entspricht, die fordert, dass Bildung umfassend von Umsatzsteuer zu befreien ist.

                 Mit freundlichen Grüßen,

 

 

BRIEFVORSCHLAG 2 FÜR SIE ALS LEHRER

 

Sie müssen nurmehr in der Kopfzeile Ihre Adresse und

das Datum einfügen und unterschreiben.​

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr Bundestagsabgeordnete/r,

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Jahressteuergesetztes 2024 hat die Bundesregierung geplant, die Umsatzsteuer für Instrumentallehrer neu zu regeln. Als problematisch sehe ich insbesondere den im Gesetz verwendeten Begriff der Gewinnerzielung, welcher als Grund für die Umsatzsteuerpflicht genannt wird. Naheliegenderweise ist aber eine solche für mich zur Bestreitung meines Lebensunterhaltes notwendig.

Auch sehe ich das Ändern des bewährten Verfahrens zur Umsatzsteuerbefreiung als problematisch. Grundlage für diese ist die gesetzliche Freistellung von derselben für berufsvorbereitende Lehrtätigkeiten.

 

Ich wende mich an Sie, da ich als Privatmusiklehrer selbst davon betroffen bin. Ein solches Gesetz bedeutet, dass ich mit der Verringerung meiner Einkünfte um bis zu 19 % rechnen muss, da, wenn ich die Preise erhöhe, vermutlich einige Schüler aufhören werden.

 

Gerade im künstlerischen Bereich ist es notwendig, mit einer Ausbildung zu einem Zeitpunkt zu beginnen, bei dem eine berufliche Tätigkeit noch nicht abzusehen ist. Man stelle sich einmal vor, was es bedeuten würde, wenn in Deutschland die Kinder erst mit 16 Jahren Instrumentalunterricht bekommen würden. Da aber niemand wissen kann, bei welchem Kind die Begabung sich entsprechend weiterentwickeln lässt (und anbei auch ein entsprechendes berufliches Interesse viele Jahre später hervortritt), ist in allen mir bekannten Ländern eine frühzeitige musikalische Förderung üblich.

Diesem Umstand ist sich das EU-Parlament durchaus bewusst, indem sie in der EU-Richtlinie Bildung ausdrücklich vorschreibt, dass Bildung umfassend von der Umsatzsteuer befreit werden soll.

Ich befürchte, dass das von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetz in seiner derzeitigen Form diesem Grundgedanken der EU-Richtlinie nicht entspricht.

Ich möchte Sie daher bitten, die Gesetzesvorlage entsprechend abzuändern.

 

                Mit freundlichen Grüßen,

 

Es kann z. B. auch eingefügt werden:

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass der Verweis, dass günstiger Unterricht weiterhin an kommunalen Musikschulen möglich ist (die wohl weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben) nicht zielführend ist, da diese zum einen nicht genug Plätze für alle Interessierten haben, zum anderen aber abzusehen ist, dass in Zeiten von Geldnot (die hingegen absehbar sind) bei diesen erfahrungsgemäß zuerst gespart wird.

Unter diesem Gesichtspunkt möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass der private Instrumentalunterricht, die volkswirtschaftlich günstigste Möglichkeit für musikalisch Bildung ist.

Gerne können Sie den Gesetzvorschlag des Tonkünstlerverbandes beifügen oder auf diesen verweisen:

https://www.dtkv-bawue.de/post/update-qualifizierter-musikunterricht-muss-umsatzsteuerfrei-bleiben

bei dem großen Button

Qualifizierter-Musikunterricht- muss-Umsatzsteuerfrei-bleiben

3. Fertiger Briefvorschlag für Ihre Schüler und deren Eltern mit Anschreiben

Laden Sie einfach die Word-Datei herunter und schicken Sie diese an Ihren Schülerverteiler. Im Anschreiben können Sie einfach den folgenden Text kopieren. Ihre Schüler finden diesen auch noch einmal auf der 1. Seite der von Ihnen gesendeten Datei.

Gerne können Sie die Texte so anpassen, wie es Ihnen passend erscheint und im Schreiben Ihren Namen einsetzen.

Liebe Eltern,

ich wende mich an Sie, da derzeit im Bundestag ein Gesetz diskutiert wird, von dem zu befürchten steht, dass der Instrumentalunterricht Ihres Kindes bei mir umsatzsteuerpflichtig und damit bis zu 19% teurer werden könnte.

Worum geht es?

Um Artikel 132 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie europarechtskonform und bürokratiearm umzusetzen plant die Bundesregierung mit dem Jahressteuergesetz 2024 eine Gesetzesänderung, welche in der jetzigen Form voraussichtlich auch für viele private Instrumentallehrer auf eine Umsatzsteuerpflicht hinauslaufen könnte, da das derzeitige System zur Feststellung einer Umsatzsteuerbefreiung für berufsvorbereitende Tätigkeiten ersetzt werden soll. Problematisch ist insbesondere der in dem Gesetz enthaltene Begriff der Gewinnerzielung, da naheliegenderweise ich ohne einen solchen nicht leben kann.

Helfen Sie uns, die Regierung zu überzeugen, dass der aktuelle Gesetzentwurf nicht nur für tausende Familien zu einer finanziellen Mehrbelastung führt, sondern auch der EU-Richtlinie Bildung widerspricht, nach der diese umfassend von der Umsatzsteuer befreit werden soll.

Ich wäre Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie Zeit finden würden, einen Brief an die/den Bundestagsabgeordnete/n unseres Wahlkreises und / oder an die Bundestagsfraktionen der im Parlament vertretenen Parteien zu schreiben.

Einen entsprechenden Text habe ich im beiliegenden Word Dokument vorbereitet.

Sie müssen nur noch in der Kopfzeile Ihre Adresse eingeben.

Gerne können Sie das Schreiben entsprechend Ihren Vorstellungen abändern.

Weitere Informationen finden Sie unter der Website:

gegen-umsatzsteuer-auf-musikunterricht.de

 

                Vielen Dank für Ihre Mühe!

BRIEFVORSCHLAG FÜR IHRE SCHÜLER

 

Sie müssen nurmehr in der Kopfzeile Ihre Adresse und

das Datum einfügen und unterschreiben.​

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich von meiner/m Instrumentallehrer/in Frau/Herr ..... erfahren habe, steht aufgrund des von der Regierung vorgelegten Entwurfs des Jahressteuer-gesetzes 2024 zu befürchten, dass der Instrumentalunterricht für mein Kind ..... ab 2025 bis zu 19% teurer wird.

Dies bedeutet für uns, wie vermutlich auch für viele anderen Familien, eine erhebliche Mehrbelastung, da ja auch viele andere Ausgaben, wie Mieten etc. steigen.

Ich möchte Sie daher bitten, dieses Vorhaben noch einmal zu überdenken, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass doch eigentlich die Bildung unserer Kinder und damit auch persönliche kulturelle Bildung von diesen eine der wichtigsten Aufgaben des Staates und gemäß der EU-Richtlinie Bildung umfassend von der Umsatzsteuer zu befreien ist.

         Mit freundlichen Grüßen,

Gerne können Sie Ihrem Brief auch den Gesetzesvorschlag des Tonkünstlerverbandes und 6 weiterer Verbände beifügen.

Gesetzesvorschlag des Tonkünslerverbandes und 6 weiterer Verbände

download Gesetzgebungsvorschlag DTKV + 6 weiterer Verbände

 Sie können auch einen Link auf diese Seite hinzufügen.​

4. Fertiger Briefvorschlag für interessierte Bürger

Selbstverständlich wäre es auch hilfreich, wenn Sie, als engagierter Bürger dieses Anliegen unterstützen. Anbei finden Sie einen vorbereiteten Brief-vorschlag, fertig an alle Bundestagsfraktionen adressiert. Gerne können Sie diesen Vorschlag nach Ihren Vorstellungen verändern und an Ihre Bekannten oder z.  B. Ihren Chor weiterleiten.

 

Der Tonkünstlerverband empfiehlt, an den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises zu schreiben.

Unter www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise/  finden Sie ihre/n Abgeordnete/n.

Hier finden Sie ein Positionspapier von 34 Verbänden zu dem Thema

https://www.musikrat.de/fileadmin/redaktion/news/2024/08_2024/Positionspapier_Jahressteuergesetz_2024.pdf

 

                Vielen Dank für Ihre Mühe!

BRIEFVORSCHLAG INTERESSIERTE BÜRGER

 

Sie müssen nurmehr in der Kopfzeile Ihre Adresse und

das Datum einfügen und unterschreiben.​

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich gehört habe, befürchten 34 Verbände, dass aufgrund der Formulierung des von der Regierung vorgelegten Jahressteuergesetzes 2024 auf privaten Instrumental-, aber auch Tanz- und weitere Unterrichte 19% Umsatzsteuer erhoben werden soll, da diese naheliegenderweise gewinnerzielend sind und nicht in allen Fällen berufsvorbereitend sein können.

 

Daher befürchte ich, dass die derzeitige Kulturlandschaft unseres Landes schweren Schaden nimmt, weil kommunale Einrichtungen wie Musikschulen nicht die Kapazitäten haben, alle interessierten Schüler aufzunehmen und eine Verteuerung des Unterrichtes bei den Privatlehrern von bis zu 19% dazu führen wird, dass sich gerade in den großen Städten mit den hohen Mieten auch mittelständige Familien nicht mehr leisten können werden, Ihren Kindern Musik- oder Ballettunterricht etc. zu ermöglichen, wie dies seit vielen Generationen in unserem Land üblich war.

 

Ich möchte Sie daher bitten, dieses Vorhaben noch einmal zu überdenken, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass doch eigentlich die Bildung der Kinder und damit auch deren persönliche kulturelle Bildung eine der wichtigsten Aufgaben unseres Staates und gemäß der EU-Richtlinie Bildung umfassend von der Umsatzsteuer zu befreien ist.

         Mit freundlichen Grüßen,

​​​

5. Briefvorschläge für Lehrer entsprechend den Parteiprogrammen

WEITERER BRIEFVORSCHLAG FÜR SIE ALS LEHRER

Sie müssen nurmehr in der Kopfzeile Ihre Adresse und

das Datum einfügen und unterschreiben.​

SPD

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr Bundestagsabgeordnete/r,

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Jahressteuergesetztes 2024 haben Sie geplant, die Umsatzsteuer für Instrumentallehrer neu zu regeln. Als problematisch sehe ich insbesondere den im Gesetz verwendeten Begriff der Gewinnerzielung, welche als Grund für die Umsatzsteuerpflicht genannt wird. Naheliegenderweise ist aber eine solche für mich zur Bestreitung meines Lebensunterhaltes notwendig. Auch sehe ich das Ändern des bewährten Verfahrens zur Umsatzsteuerbefreiung als problematisch.

Ich wende mich an Sie, da ich als Privatmusiklehrer selbst davon betroffen bin. Ein solches Gesetz bedeutet, dass ich mit der Verringerung meiner Einkünfte um bis zu 19% rechnen muss, da, wenn ich die Preise erhöhe, vermutlich einige Schüler aufhören werden.

 

Die SPD war immer die Partei des einfachen Bürgers und ihr Anliegen war es von jeher, das Leben von diesen zu verbessern und die soziale Gerechtigkeit zu fördern.

 

Leider ist in dem oben genannten Gesetz im Artikel 21 (Seite 59 des Regierungsentwurfs, dazu Begründungen Seite 199 bis 202) geplant, die Umsatzsteuerbefreiung für den Privatmusikunterricht aufzuheben, mit der Begründung, dass dieser in vielen Fällen nicht berufsvorbereitend ist.

 

Dazu möchte ich Folgendes anmerken:

Natürlich ist bei jeglicher berufsvorbereitenden Tätigkeit nicht sicher, dass diese Tätigkeit später auch ausgeführt wird. Die Frage ist vielmehr, ob wir gerade in der jetzigen Situation, in welcher sich eine Eintrübung der Wirtschaft andeutet die Familien durch die Erhöhung der Preise für den Instrumentalunterricht zusätzlich belasten wollen und die Förderung der Kultur gerade bei den Kleinsten, unseren Kindern einschränken. Dies insbesondere, da die öffentlichen Musikschulen, meist sowieso schon ausgelastet sind, sodass sie kaum weitere Schüler aufnehmen können. Eine Vergrößerung der Musikschulen würde sicher mehr Geld kosten als das Beibehalten der derzeitigen Situation.

Gerade für Ihre Partei war es immer wichtig, die Möglichkeit der kulturellen Teilhabe für alle Schichten (nicht nur die Wohlhabenden, für die diese 19 % keine Rolle spielen) zu ermöglichen.

Vor allem aber macht das für Sie als Mitglied der SPD meiner Meinung nach in der derzeitigen Situation keinen Sinn, da es sich sowohl bei freien Musiklehrern und freien Musikern die auch vom Musikunterricht leben um Personen handelt, welche nicht so selten gerade so „über die Runden kommen“, was dazu führt, dass an anderer Stelle Unterstützungen gezahlt werden müssen. Diese alle (Musiklehrer, Musiker und Eltern, die ihre Kinder ein Instrument lernen lassen) sind aber zu einem Großteil Wähler Ihrer Regierung (außer FDP). Da der vermutete Kanzlerkandidat der Konkurrenz (mal wieder) nicht sonderlich beliebt ist, wäre es doch schade, durch die direkt vor der Wahl verprellten Wähler, diese zu verlieren.

​ ​

               Mit freundlichen Grüßen,

GRÜNE

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr Bundestagsabgeordnete/r,

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Jahressteuergesetztes 2024 haben Sie geplant, die Umsatzsteuer für Instrumentallehrer neu zu regeln. Als problematisch sehe ich insbesondere den im Gesetz verwendeten Begriff der Gewinnerzielung, welche als Grund für die Umsatzsteuerpflicht genannt wird. Naheliegenderweise ist aber eine solche für mich zur Bestreitung meines Lebensunterhaltes notwendig. Auch sehe ich das Ändern des bewährten Verfahrens zur Umsatzsteuerbefreiung als problematisch.

Ich wende mich an Sie, da ich als Privatmusiklehrer selbst davon betroffen bin. Ein solches Gesetz bedeutet, dass ich mit der Verringerung meiner Einkünfte um bis zu 19% rechnen muss, da, wenn ich die Preise erhöhe, vermutlich einige Schüler aufhören werden.

 

Ihre Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stand neben dem Umweltschutz immer auch für eine offene und kreative Gesellschaft. Für sie hatte daher schon immer der Zugang zu Bildung für alle Schichten einen hohen Stellenwert.

 

Leider ist in dem oben genannten Gesetz im Artikel 21 (Seite 59 des Regierungsentwurfs, dazu Begründungen Seite 199 bis 202) geplant, die Umsatzsteuerbefreiung für den Privatmusikunterricht aufzuheben, mit der Begründung, dass dieser in vielen Fällen nicht berufsvorbereitend ist.

 

Dazu möchte ich Folgendes anmerken:

Natürlich ist bei jeglicher berufsvorbereitenden Tätigkeit nicht sicher, dass diese Tätigkeit später auch ausgeführt wird. Die Frage ist vielmehr, ob wir gerade in der jetzigen Situation, in welcher sich eine Eintrübung der Wirtschaft andeutet die Familien durch die Erhöhung der Preise für den Instrumentalunterricht zusätzlich belasten wollen und die Förderung der Kultur gerade bei den Kleinsten, unseren Kindern einschränken. Dies insbesondere, da die öffentlichen Musikschulen, meist sowieso schon ausgelastet sind, sodass sie kaum weitere Schüler aufnehmen können. Eine Vergrößerung der Musikschulen würde sicher mehr Geld kosten als das Beibehalten der derzeitigen Situation.

Gerade für Ihre Partei war es immer wichtig, die Möglichkeit der kulturellen Teilhabe für alle Schichten (nicht nur die Wohlhabenden, für die diese 19 % keine Rolle spielen) zu ermöglichen. Natürlich kann dies auch an kommunalen Einrichtungen, an denen es viele gute Lehrer gibt, geschehen. Doch wird es wohl noch schwieriger, an der öffentlichen Musikschule einen Platz zu bekommen und gerade eine kleine Musikschule kann nicht für jedes Instrumente eine Lehrkraft vorhalten.

 

Vor allem aber macht das für Sie als Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN meiner Meinung nach in der derzeitigen Situation keinen Sinn, da es sich sowohl bei den Musiklehrern und vielen Musikern die vom Musikunterricht leben um Menschen handelt, welche nicht selten gerade so „über die Runden kommen“. Diese alle (Musiklehrer, Musiker und Eltern, die ihre Kinder ein Instrument lernen lassen) sind aber zu einem Großteil Wähler Ihrer Regierung (außer FDP). Ich denke, es wäre schade, durch die direkt vor der Wahl verprellten Wähler, die Regierungsbeteiligung zu verlieren.

               Mit freundlichen Grüßen,

​​

FDP


Sehr geehrte/r Frau/Herr Bundestagsabgeordnete/r,

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Jahressteuergesetztes 2024 haben Sie geplant, die Umsatzsteuer für Instrumentallehrer neu zu regeln. Als problematisch sehe ich insbesondere den im Gesetz verwendeten Begriff der Gewinnerzielung, welche als Grund für die Umsatzsteuerpflicht genannt wird. Naheliegenderweise ist aber eine solche für mich zur Bestreitung meines Lebensunterhaltes notwendig. Auch sehe ich das Ändern des bewährten Verfahrens zur Umsatzsteuerbefreiung als problematisch.

Ich wende mich an Sie, da ich als Privatmusiklehrer selbst davon betroffen bin. Ein solches Gesetz bedeutet, dass ich mit der Verringerung meiner Einkünfte um bis zu 19% rechnen muss, da, wenn ich die Preise erhöhe, vermutlich einige Schüler aufhören werden.

 

Die FDP war immer eine Partei, welche das private Engagement unterstützt hat, da sie sich bewusst ist, dass die Privatwirtschaft der Grund unseres Wohlstandes ist.

 

Leider ist in dem oben genannten Gesetz im Artikel 21 (Seite 59 des Regierungsentwurfs, dazu Begründungen Seite 199 bis 202) geplant, die Umsatzsteuerbefreiung für den Privatmusikunterricht aufzuheben, mit der Begründung, dass dieser in vielen Fällen nicht berufsvorbereitend ist.

 

Dazu möchte ich Folgendes anmerken:

Natürlich ist bei jeglicher berufsvorbereitenden Tätigkeit nicht sicher, dass diese Tätigkeit später auch ausgeführt wird. Die Frage ist vielmehr, ob wir gerade in der jetzigen Situation, in welcher sich eine Eintrübung der Wirtschaft andeutet die Familien durch die Erhöhung der Preise für den Instrumentalunterricht zusätzlich belasten wollen und die Förderung der Kultur gerade bei den Kleinsten, unseren Kindern einschränken. Dies insbesondere, da die öffentlichen Musikschulen, meist sowieso schon ausgelastet sind, sodass sie kaum weitere Schüler aufnehmen können. Eine Vergrößerung der Musikschulen würde sicher mehr Geld kosten als das Beibehalten der derzeitigen Situation.

Gerade für Ihre Partei wäre es widersinnig, wenn Sie die Musikschulen gegenüber den oft sehr engagierten Privatlehrern mit einem Kostenvorteil von 19 % bevorzugen würde. Ich glaube, einen solchen Schritt würde ein Großteil Ihrer Wähler nicht verstehen, da viele FDP-Wähler selbst einmal Musikunterricht hatten und diesen zu schätzen gelernt haben. Es wäre anbei ein Treppenwitz der Geschichte, wenn in Deutschland, das bis jetzt eine hervorragende Musik- und Theaterkultur hat durch die FDP in der kulturellen Entwicklung hinter Länder wie China und viele andere, insbesondere asiatische Länder, zurückfallen würde.

Ich denke, viele Ihrer Wähler (z. B. die zahlreichen Sponsoren der Bayerischen Staatsoper) würden einen solchen Schritt nicht verstehen und sich möglicherweise von Ihrer Partei abwenden. Ich könnte mir vorstellen, dass Sie gerade in Bezug auf die nächste Wahl nicht unbedingt ein Interesse daran haben, deren Anzahl zu verringern.

Auch möchte ich anmerken, dass wenn jetzt andere Parteien gleich ein „Musikunterrichtförderungspaket“ vorschlagen, Ihnen sicher klar ist, dass solche Programme Bürokratiemonster sind, die im Endeffekt viel mehr kosten als den bestehenden, gut funktionierenden Markt sich selbst zu überlassen.

               Mit freundlichen Grüßen,

​​

CDU/CSU


Sehr geehrte/r Frau/Herr Bundestagsabgeordnete/r,

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Jahressteuergesetztes 2024 hat die Bundesregierung geplant, die Umsatzsteuer für Instrumentallehrer neu zu regeln. Als problematisch sehe ich insbesondere den im Gesetz verwendeten Begriff der Gewinnerzielung, welche als Grund für die Umsatzsteuerpflicht genannt wird. Naheliegenderweise ist aber eine solche für mich zur Bestreitung meines Lebensunterhaltes notwendig. Auch sehe ich das Ändern des bewährten Verfahrens zur Umsatzsteuerbefreiung als problematisch.

Ich wende mich an Sie, da ich als Privatmusiklehrer selbst davon betroffen bin. Ein solches Gesetz bedeutet, dass ich mit der Verringerung meiner Einkünfte um bis zu 19 % rechnen muss, da, wenn ich die Preise erhöhe, vermutlich einige Schüler aufhören werden.

 

Die CDU war immer die Partei der Familien und gerade für diese ist das Leben insbesondere in den Großstädten mittlerweile oft sehr teuer geworden, sodass, wie Sie sicher aus Ihren Gesprächen mit Bürgern wissen, auch Haushalte mit einem nicht geringen Einkommen, die Ausgaben sich einteilen müssen. Eine Preiserhöhung des Musikunterrichtes von bis zu 19% wäre hier sicherlich das Ende manchen Unterrichtes.

Es wäre anbei ein Treppenwitz der Geschichte, wenn Deutschland, das bis jetzt eine hervorragende Musik- und Theaterkultur hat, aufgrund dieses verfehlten Gesetzes in der kulturellen Entwicklung hinter Länder wie China und viele andere, insbesondere asiatische Länder, zurückfallen würde.

 

Leider ist in dem oben genannten Gesetz im Artikel 21 (Seite 59 des Regierungsentwurfs, dazu Begründungen Seite 199 bis 202) geplant, die Umsatzsteuerbefreiung für den Privatmusikunterricht aufzuheben, mit der Begründung, dass dieser in vielen Fällen nicht berufsvorbereitend ist.

 

Ich bin sicher, dass Ihnen als größte Oppositionspartei klar ist, dass es sich hierbei um einen eher plumpen Versuch handelt, neue Einnahmen (für neue Ausgaben) zu generieren, was natürlich zu einer weiteren Bürokratisierung (und damit Verteuerung) eines bisher sehr gut funktionierenden freien Marktes des Instrumentalunterrichtes führen wird, insbesondere da ja die Regierung durchaus sozial ist, also möglicherweise kurz vor der Wahl noch ein „Musikunterrichtförderungspaket“ als große Errungenschaft nachreichen wird.

 

Dazu möchte ich Folgendes anmerken:

Natürlich ist bei jeglicher berufsvorbereitenden Tätigkeit nicht sicher, dass diese Tätigkeit später auch ausgeführt wird. Die Frage ist vielmehr, ob wir gerade in der jetzigen Situation, in welcher sich eine Eintrübung der Wirtschaft andeutet die Familien durch die Erhöhung der Preise für den Instrumentalunterricht zusätzlich belasten wollen und die Förderung der Kultur gerade bei den Kleinsten, unseren Kindern einschränken. Dies insbesondere, da die öffentlichen Musikschulen, meist sowieso schon ausgelastet sind, sodass sie kaum weitere Schüler aufnehmen können. Eine Vergrößerung der Musikschulen würde sicher mehr Geld kosten als das Beibehalten der derzeitigen Situation.

Gerade für Ihre Partei war es immer wichtig, die Möglichkeit der kulturellen Teilhabe für alle Schichten (nicht nur die Wohlhabenden, für die diese 19 % keine Rolle spielen) zu ermöglichen. Natürlich kann dies auch an kommunalen Einrichtungen, an denen es viele gute Lehrer gibt, geschehen. Doch wird es wohl noch schwieriger, an der öffentlichen Musikschule einen Platz zu bekommen und gerade eine kleine Musikschule kann nicht für jedes Instrument eine Lehrkraft vorhalten (ganz abgesehen davon, dass gemäß EU-Richtlinie Artikel 132 Bildung von Umsatzsteuer umfassend zu befreien ist).

Wenn es Ihnen durch Ihren engagierten Einsatz gelingt, für eine sinnvolle Umarbeitung des derzeitigen Gesetzentwurfes zu sorgen, bin ich sicher, dass dies Ihre Wähler auch bei der nächsten Wahl zu würdigen wissen werden.

               Mit freundlichen Grüßen,

 

DIE LINKE


Sehr geehrte/r Frau/Herr Bundestagsabgeordnete/r,

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Jahressteuergesetztes 2024 hat die Bundesregierung geplant, die Umsatzsteuer für Instrumentallehrer neu zu regeln. Als problematisch sehe ich insbesondere den im Gesetz verwendeten Begriff der Gewinnerzielung, welche als Grund für die Umsatzsteuerpflicht genannt wird. Naheliegenderweise ist aber eine solche für mich zur Bestreitung meines Lebensunterhaltes notwendig. Auch sehe ich das Ändern des bewährten Verfahrens zur Umsatzsteuerbefreiung als problematisch.

Ich wende mich an Sie, da ich als Privatmusiklehrer selbst davon betroffen bin. Ein solches Gesetz bedeutet, dass ich mit der Verringerung meiner Einkünfte um bis zu 19% rechnen muss, da, wenn ich die Preise erhöhe, vermutlich einige Schüler aufhören werden.

 

Die LINKE war immer die Partei des einfachen Bürgers und ihr Anliegen war es von jeher, das Leben von diesen zu verbessern und die soziale Gerechtigkeit zu fördern.

 

Leider ist in dem oben genannten Gesetz im Artikel 21 (Seite 59 des Regierungsentwurfs, dazu Begründungen Seite 199 bis 202) geplant, die Umsatzsteuerbefreiung für den Privatmusikunterricht aufzuheben, mit der Begründung, dass dieser in vielen Fällen nicht berufsvorbereitend ist.

 

Dazu möchte ich Folgendes anmerken:

Natürlich ist bei jeglicher berufsvorbereitenden Tätigkeit nicht sicher, dass diese Tätigkeit später auch ausgeführt wird. Die Frage ist vielmehr, ob wir gerade in der jetzigen Situation, in welcher sich eine Eintrübung der Wirtschaft andeutet die Familien durch die Erhöhung der Preise für den Instrumentalunterricht zusätzlich belasten wollen und die Förderung der Kultur gerade bei den Kleinsten, unseren Kindern einschränken. Dies insbesondere, da die öffentlichen Musikschulen, meist sowieso schon ausgelastet sind, sodass sie kaum weitere Schüler aufnehmen können.

Gerade für Ihre Partei war es immer wichtig, die Möglichkeit der kulturellen Teilhabe für alle Schichten (nicht nur die Wohlhabenden, für die diese 19 % keine Rolle spielen) zu ermöglichen.

Natürlich kann dies auch an kommunalen Einrichtungen, an denen es viele gute Lehrer gibt, geschehen. Doch wird es wohl noch schwieriger, an der öffentlichen Musikschule einen Platz zu bekommen und gerade eine kleine Musikschule kann nicht für jedes Instrument eine Lehrkraft vorhalten (ganz abgesehen davon, dass gemäß EU-Richtlinie Artikel 132 Bildung von Umsatzsteuer umfassend zu befreien ist).

Wenn es Ihnen durch Ihren engagierten Einsatz gelingt, für eine sinnvolle Umarbeitung des derzeitigen Gesetzentwurfes zu sorgen, bin ich sicher, dass dies Ihre Wähler auch bei der nächsten Wahl zu würdigen wissen werden.

 

               Mit freundlichen Grüßen,

​​

AFD


Sehr geehrte/r Frau/Herr Bundestagsabgeordnete/r,

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Jahressteuergesetztes 2024 hat die Bundesregierung geplant, die Umsatzsteuer für Instrumentallehrer neu zu regeln. Als problematisch sehe ich insbesondere den im Gesetz verwendeten Begriff der Gewinnerzielung, welche als Grund für die Umsatzsteuerpflicht genannt wird. Naheliegenderweise ist aber eine solche für mich zur Bestreitung meines Lebensunterhaltes notwendig. Auch sehe ich das Ändern des bewährten Verfahrens zur Umsatzsteuerbefreiung als problematisch.

Ich wende mich an Sie, da ich als Privatmusiklehrer selbst davon betroffen bin. Ein solches Gesetz bedeutet, dass ich mit der Verringerung meiner Einkünfte um bis zu 19% rechnen muss, da, wenn ich die Preise erhöhe, vermutlich einige Schüler aufhören werden.

 

Sicher ist es Ihnen als AFD ein Anliegen, dass für Familien, für die gerade das Leben in den Großstädten oft sehr teuer geworden ist, eine Preiserhöhung des Musikunterrichtes von bis zu 19 % nicht dazu führen soll, dass sich diese musikalische Bildung für Ihre Kinder nicht mehr leisten können.

 

Leider ist in dem oben genannten Gesetz im Artikel 21 (Seite 59 des Regierungsentwurfs, dazu Begründungen Seite 199 bis 202) geplant, die Umsatzsteuerbefreiung für den Privatmusikunterricht aufzuheben, mit der Begründung, dass dieser in vielen Fällen nicht berufsvorbereitend ist.

 

Ich bin sicher, dass Ihnen als Oppositionspartei klar ist, dass es sich hierbei um einen eher plumpen Versuch handelt, neue Einnahmen (für neue Ausgaben) zu generieren, da die Regierung nicht in der Lage ist, das vorhandene Geld richtig einzusetzen.

Dazu möchte ich Folgendes anmerken:

Natürlich ist bei jeglicher berufsvorbereitenden Tätigkeit nicht sicher, dass diese Tätigkeit später auch ausgeführt wird. Die Frage ist vielmehr, ob wir gerade in der jetzigen Situation, in welcher sich eine Eintrübung der Wirtschaft andeutet die Familien durch die Erhöhung der Preise für den Instrumentalunterricht zusätzlich belasten wollen und die Förderung der Kultur gerade bei den Kleinsten, unseren Kindern einschränken. Dies insbesondere, da die öffentlichen Musikschulen, meist sowieso schon ausgelastet sind, sodass sie kaum weitere Schüler aufnehmen können. Eine Vergrößerung der Musikschulen würde sicher mehr Geld kosten als das Beibehalten der derzeitigen Situation.

Ich bin sicher, dass Ihre Wähler ein Engagement in dieser Sache Ihnen danken werden.

​ ​

               Mit freundlichen Grüßen,

6. Weitere Briefvorschläge für Ihre Schüler oder deren Eltern

Sehr geehrte ....

ich habe von meiner/m Instrumentallehrer/in Frau/Herr .....

erfahren, dass der Unterricht ab 2025 19% (10 %) teurer wird, da nun auch auf Bildung Umsatzsteuer erhoben wird.

Ich muss zugeben, dass ich von diesem Vorhaben etwas erstaunt bin, da ja in den Medien von allen Politikern immer betont wird, dass das Wichtigste die Förderung der Kinder sei.

 

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das erklären könnten.

               Mit freundlichen Grüßen,

Sehr geehrte ....

ich habe von meiner/m Instrumentallehrer/in Frau/Herr .....

erfahren, dass der Unterricht ab 2025 bis zu 19% teurer wird, da die Bundesregierung nun auch für die Ausbildung meiner Kinder Umsatzsteuer verlangen will.

Ich war offen gesagt etwas verstört, als ich dies erfahren habe, da ja von den Politikern im Radio immer gesagt wird, sie wollen die Familien mit Kindern unterstützen und dass Bildung so wichtig ist.

Weil die Regierung offenbar das Geld in alle Richtungen verschleudert, wird nun der Musikunterricht in der Schule gestrichen und der Instrumentalunterricht um fast ein Viertel teurer.

Vermutlich meinen Sie, so ein paar Euro, das spielt doch keine Rolle.

Ich muss wirklich sagen, so etwas können nur Politiker denken, die in ihrem klimatisierten Büro sitzen und deren Hauptsorge wohl ist, wo sie sich vom Fahrdienst des Bundestages am Wochenende hinfahren lassen (für Bahn und Flugzeug zahlen sie ja eh nichts).

 

 

Oder Sie erzählen hier etwas aus Ihrem Alltag:

Wissen Sie eigentlich, was es bedeutet, wenn man als alleinerziehende Mutter um 16.00 ...

 

Obwohl ich und mein Mann beide arbeiten, ist es aufgrund der hohen Mieten durchaus so, dass sich bei für uns die Frage stellt, ob wir uns unter diesen Umständen den Unterricht noch leisten können.

 

Insbesondere meine Tochter .... wird traurig sein,

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das erklären könnten.

 

               Mit freundlichen Grüßen,

7. Übersicht über die Adressen und E-Mail-Adressen

 

Der Bayerische Tonkünstlerverband hat vorgeschlagen, an die Bundestagsabgeordnete Ihres Wahlkreises zu schreiben. Das ist eine sehr gute Idee.

Sie können, wenn Sie die Briefe fertig haben diese auch an das Kanzleramt und die Bundestagsfraktionen der einzelnen Parteien schreiben und/oder mailen.

Hier sind die entsprechenden Adressen und E-Mail-Adressen.

 

Erster Ansprechpartner ist

die/der Bundestagsabgeordnete Ihres Wahlkreises:

Wahlkreissuche des Bundestages

Unter www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise/  finden Sie ihre/n Abgeordnete/n.

Das Bundeskanzleramt

Herr Bundeskanzler Olaf Scholz

Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

internetpost@bundesregierung.de

 

Bundestagsfraktion SPD

SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin

direktkommunikation@spdfraktion.de

 

Bundestagsfraktion GRÜNE

Bundestagfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Platz der Republik 1
11011 Berlin

info@gruene-bundestag.de

Bundestagsfraktion FDP

FDP-Bundestagsfraktion

Platz der Republik 1

11011 Berlin

dialog@fdpbt.de

Bundestagsfraktion CDU/CSU

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

fraktion@cducsu.de

 

Bundestagsfraktion DIE LINKE

Fraktion Die Linke

Platz der Republik 1

11011 Berlin

fraktion@linksfraktion.de

Blundestagsfraktion der AFD

AFD Fraktion im Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

buerger@afdbundestag.de

8.  Zu meiner Person

Ich bin seit vielen Jahren Klavierlehrer in München und bin damit von dem Vorhaben der Regierung existenziell betroffen. Ich bin Mitglied des Bayerischen Tonkünstlerverbandes.

 

Informationen und einen Lebenslauf finden Sie auf meiner Website:

https://www.klavierunterricht-winkler.com/

 

Ich habe auch eine neuartige Klavierschule geschrieben.
Falls Sie diese kennenlernen wollen, finden Sie diese unter

https://www.universaledition.com/Werke/Klavierschule-in-6-Heften/P0213907

 

Leider ist sie recht teuer, da sie einzeln gedruckt werden muss.
Gerne können Sie die gesamte Schule (7 Hefte) zum Kennenlernpreis von 45 Euro oder das kleinere Paket mit 5 Heften für 35 Euro bei mir bestellen.

Bitte geben Sie unter Betreff Bestellung Klavierschule ein. Die Zustellung kann bis zu 3 Wochen brauchen.

 

Ich freue mich auf Ihre Kritik.

matthias-winkler@gmx.net

 

 

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 

               Matthias Winkler​​

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Matthias Winkler, Königswieserstr 85 A, 81475 München

e-mail: matthias-winkler@gmx.net

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Tel. 089 / 74 57 64 67

e-mail: matthias-winkler@gmx.net

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